AGB

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese AGB sind grundsätzlich Bestandteil jedes Beherbergungsvertrages welchen der Gast mit der Pension Belina abschliesst.

2. Vertragsabschluß

2.1  Der Beherbergungsvertrag (Gastaufnahmevertrag) gilt als abgeschlossen, sobald das Zimmer (die Ferienwohnung) vom Gast telefonisch, per E-Mail oder schriftlich bestellt und zugesagt worden ist. Die Bestätigung durch die Pension Belina kann ebenfalls telefonisch, per E-Mail oder auf Wunsch auch auf dem Briefweg erfolgen. Ein Beherbergungsvertrag ist auch durch schlüssiges Verhalten zustande gekommen, insbesondere, wenn ein Zimmer bestellt und bereitgestellt ist und aus Zeitgründen eine explizite Zusage nicht möglich ist. Am Anreisetag steht Ihnen Ihr reserviertes Zimmer ab 15.00 bis spätestens 19.30 zur Verfügung. Am Abreisetag sollte das Zimmer bis 10.00 geräumt zur Verfügung stehen, um uns Gelegenheit zu geben es für den nachfolgenden Gast wieder herzurichten. Hiervon abweichende Zeiten bedürfen der Absprache mit uns.

Bei einer Anreise nach 19.30 Uhr ist es, nach vorheriger Absprache, möglich über einen Schlüsselsafe einzuchecken. Dazu muss der vereinbarte und bestätigte Preis per Vorkasse bezahlt sein.

2.2  Handelt ein Besteller im Auftrag oder für von ihm angemeldete Gäste, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten und alle Verpflichtungen aus dem Pensionsaufnahmevertrag einzustehen. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Leistungen, Preise, Zahlung

3.1  Die Zahlung ist per sofort am Anreisetag in bar fällig oder Vorkasse per Überweisung.

3.2 Die in dieser Webpräsenz angegebenen Preise entsprechen dem aktuellen Stand. Letztendlich maßgebend ist in jedem Fall der mit uns vereinbarte und bestätigte Preis. Im Mietpreis enthalten sind Bettwäsche, Handtücher, Geschirrtücher, Strom, Wasser sowie die zur Zeit gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Frühstück wird nicht angeboten.

3.3  Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann die Pension Belina die Beherbergungsvereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere der Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt der Pension vorbehalten. Die Pension Belina macht bei Zahlungsrückständen von ihrem Vermieterpfandrecht Gebrauch und kann die Entfernung von Sachen und Gepäck auf dem Wege der Selbsthilfe kurzzeitig, bis eine Klärung herbeigeführt ist, verhindern.

3.4   Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen bei Übernachtung  20%  des Übernachtungspreises. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu bezahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass  kein Schaden entstanden oder der der Pension entstandener Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

3.5   Nur bei Dauergästen ist Rechnungslegung möglich. Rechnungen der „Pension Belina“ ohne Fälligkeitsdatum sind sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Pensio berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Leitzins (Hauptrefinanzierungssatz) der EZB zu berechnen.

4. Haftung

4.1   Verursacht der Gast einen Schaden auf dem Vertragsgrundstück der Pension oder wird der Pension Belina anderweitig ein Schaden zugefügt, so haftet dieser für die Beseitigung bzw. kommt für die Kosten der Schadensbeseitigung in vollem Umfang auf. Wir haften nicht für in der Pension verlorenes Bargeld, Wertsachen etc., es sei denn unser Personal trifft ein Verschulden.

4.2  Soweit der Gast von der eingeschränkten Parkmöglichkeit auf dem Grundstück Lützelwiesenstraße 11 Gebrauch macht, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrtzeuge und deren Inhalte haftet die Pension nicht, außer bei  Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Parkplatz innerhalb des Pensionsgeländes. Fahrzeuge können in unmittelbarer Nähe auf öffentlichen Parkflächen abgestellt  werden, wenn auf dem Innenhof der Pension keine Parkflächen mehr zur Verfügung steht.

5. Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet

6. Schlussbestimmungen

6.1  Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Pension Belina,Sindelfingen. Gerichtstand ist Böblingen.

6.2  Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den  Beherbergungsvertrag und Beherbergung in der Pension unwirksam werden oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(Diese AGB treten am 15.09.2007 in Kraft.)